1. Auftrag
    1. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach der Einholung der Werbekostenzuschüsse mit der Gestaltung und/oder dem Druck der Getränke und/oder Speisekarten des Lokals.
  2. Stückzahl und Preis
    1. Der Auftraggeber bestellt verbindlich Getränke und/oder Speisenkarten für sein Lokal.
    2. Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Auftrags (vor Druck) oder aber der Geschäftsaufgabe des Auftraggebers, sind von diesem die Kosten zu erstatten, die bis dahin dem Auftragnehmer entstanden sind. Hierüber erhält der Auftraggeber eine Aufstellung.
  3. Änderungen
    1. Zusatzarbeiten sowie Mehrkosten, die während der Auftragsabwicklung entstehen und bei der Angebotsabgabe oder bei der Auftragsbestätigung nicht erkennbar waren, werden separat berechnet. Autorenkorrekturen sowohl im Satz wie auch bei der Herstellung von Repros und Korrekturvorlagen werden separat und nach Aufwand berechnet. Das Gleiche gilt auch dann, wenn der Auftraggeber beim Auflagendruck Änderungen verlangt, die zum Maschinenstillstand führen, sonstige Kosten verursachen oder zur Unterbrechung des normalen Produktionsablaufes führen.
  4. Lieferung
    1. Nach Fertigstellung ist die Getränke und/oder Speisenkarte innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe von dem Auftraggeber in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers abzuholen.
    2. Für den Fall, dass der Auftraggeber wünscht, dass ihm die Getränke und/oder Speisenkarte an eine von ihm anzugebende Adresse versandt werden soll, so erfolgt der Versand immer auf Kosten und Risiko des Auftraggebers.
    3. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Für Überschreitung der Lieferzeit ist er nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, die er nicht zu vertreten hat, verursacht wird (z. B.: verzögerte Zustellung durch die Post, UPS, TNT etc.).
    4. Ersatz entgangenen Gewinns kann der Auftraggeber nicht verlangen. Verlangt er nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit und zwar erst mit erneuter Druckfreigabe.
    5. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien den Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise.
  5. Zahlungen
    1. Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) erfolgt in Bar zur Hälfte bei Auftragserteilung und zur anderen Hälfte bei Auslieferung.
    2. Im Falle, dass der Auftraggeber die Getränke und/oder Speisenkarte entweder nicht innerhalb einer Woche abholt, oder aber bei Versendung die Annahme verweigert, so ist die vereinbarte Bezahlung entsprechend nach einer Woche, oder aber ab Annahmeverweigerung fällig.
    3. Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer die Vergütung mit der Auszahlung der Werbekostenzuschüsse in entsprechender Höhe zu verrechnen.
  6. Beanstandungen
    1. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz und sonstige Fehler zu prüfen und dem Auftragnehmer druckreif erklärt zurückzugeben. Der Auftragnehmer haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers.
    2. Beanstandungen sind unverzüglich nach Empfang der Ware mitzuteilen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintrifft.
    3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragwertes. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
    4. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt.
  7. Eigentum, Urheberrecht
    1. Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsmittel, insbesondere Filme, Lithografien, Klischees, Druckplatten, Prägestempel und Stanzformen bleiben, wenn sie nicht vom Auftraggeber geliefert oder in besonderem Auftrag des Auftraggebers hergestellt und separat berechnet wurden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Herstellungsverfahren, zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen des Auftragnehmers sowie an Originalen und ähnlichem bleibt, vorbehaltlich ausdrücklich anderer Vereinbarung, das Recht des Auftragnehmers. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. An den vom Auftraggeber angelieferten Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
  8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozess ist Frankfurt am Main. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  9. Impressum
    1. Es bleibt dem Auftragnehmer freigestellt, auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Form auf seine Firma hinzuweisen.
  10. Datenschutz
    1. Gemäß § 33 BDSG wird darauf hingewiesen, dass die Daten des Auftraggebers für interne Zwecke gespeichert und elektronisch verarbeitet werden. Die Daten werden nicht Dritten weitergegeben.
  11. Pflichten des Auftraggebers, Haftung & Ansprüche
    1. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Inhalte der Website des Auftraggebers und auch nicht für deren Rechtssicherheit. Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen. Der Auftragnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, den Auftraggeber automatisch und regelmäßig über gesetzliche Änderungen im Rahmen seiner Website und Werbemittel zu informieren. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass der Auftragnehmer keine Rechtsberatung anbietet und mit der Umsetzung der Website und Werbemittel vielleicht keine 100%ige Rechtssicherheit erreicht werden kann. Um ärgerlichen und kostspieligen Abmahnungen vorzubeugen, empfehlen wir allen Websitebetreiber die Website anwaltlich prüfen zu lassen. Unabhängig davon unterstützen wir Sie in der Anpassung Ihrer Website an die sich ändernden Anforderungen.